wider Betätigung

18. Februar 2010

Betätigen der Schalter durch Unbefugte wird als Bahnfrevel bestraft!
Warnung, ÖBB

Bahnfrevel, was für ein wuchtiges Wort, es ruft zu uns aus einer anderen Zeit, klingt alttestamentarisch, als wärs im Zug der Israeliten gestanden. Bahnfrevel, Grabschändung, Blutschande. In jedem Fall droht eine standrechtliche Hinrichtung nach Strich und Faden, womöglich in Mantua, oder in Banden, oder am Karl Marx-Hof, weil wo kämen wir da hin.

Österreichs nichttotalitäre Oberfläche ist dünn wie die Haut vom Gaugau, genau.