Wechselstrom

29. März 2026

Ihre Schlussrechnung senden wir Ihnen in Kürze zu
Energieanbieterwechselablaufsdetailinformation

Beim Lesen der Zeile wird mir unmittelbar heiß im Kopf: Sollte nicht konsumentenschützerisch gewährleistet sein, dass man seinen Energieanbieter nach Ablauf einer je vereinbarten Bindungsfrist jederzeit ohne Umstände, Hürden gar, wechseln kann? Und jetzt soll ich eine Schlussrechnung lösen, »30 Kilowattstunden kosten soundsoviel, wieviel kosten 31?«, sehe ich sogleich in Albträumen mich wälzen.

Aber nein, die Kundenservicestelle praktiziert lediglich barrierefreie Sprache, indem sie das sich sogleich selbst (wenn auch doppelt) erklärende Wort Schlussrechnung statt des eindeutigen (und umständlicheren) Endabrechnung setzt. Und das ganz, ohne sich dafür groß selbst zu feiern. Schappoo!

Abgerechnet wird ganz am Schluss, manchmal sogar mit in höflichem Ton gehaltener Ankündigung.

Aber dann.