voll im recht

5. August 2011

ein korrupter (bzw. einer, der, wärs möglich gewesen, gerne korrupt gewesen wäre, aber leider nicht hat können; außerdem hat man ihn dazu verführt, diesen armen burschen, der nie nicht kein wässerchen trüben könnte) politiker wird erstinstanzlich – unter, so ist es folklore, voller aufrechterhaltung der unschuldsvermutung (im lexikon der regionalen varianten des deutschen ist dieses wort in der region südösterreich/deutschkärnten als gehäuft zu verorten) – verurteilt. das genügt anderswo (möglicherweise sogar im restlichen österreich) für einen unverzüglichen rücktritt (bei bereits seit anbeginn des verfahrens von jedem amt suspendiertem ausharren).

in kärnten aber, da dreht sich die welt anders: ermannungsversammlungen werden einberufen, jetzterstrechte transparente hochgehalten und erklärt, dass der wähler letztlich an der urne recht sprechen werde.
regeln sind also dafür da, dass sie von besoffenen anhängern interpretiert werden. stellen wir uns ein wichtiges fußballspiel in der klagenfurter wellblechgarage vor (was etwas schwer fallen muss), und der held der heimmannschaft schießt ein tor mit der hand, alle haben es gesehen, es wird aberkannt. der schiedsrichter schaut sich im tumult um (in kalabrien würde der richter nimmer leben, so eine stimme zum scheuchurteil), gibt überlebensklug an den platzsprecher, der fragt die qualifizierte mehrheit und lässt per akklamation abstimmen: aber ja, das tor ist gültig.
soisses.