verraten

26. September 2012

neben der haftstrafe will die verurteilte (49, anm.) mit raten von monatlich 80 euro versuchen, den schaden an den (sic!) am verfahren privatbeteiligten flughafen wieder gutzumachen. 64.000 euro hat sie bereits beglichen.
orfon

rechnen wir einmal einfach nach (das geht auch gut 29 jahre und 3 monate nach letztanwendung etwas avancierterer mathematik): 64.000, das ergibt, geteilt durch 80, exakt 800 monate, also 66 jahre und 8 monate. bei einer schadenssumme von berichteten 585.000 euro bleiben, abzüglich der bereits beglichenen schuld, demgemäß 521.000 euro. das bedeutet 6.512einhalb monate. die verurteilte hat sich also zusätzlich – und sicherlich freiwillig – dazu verpflichtet, zumindest weitere 542 jahre am leben zu bleiben. weiters eingerechnet werden müssen jedoch auch die negativen weil vorgeburtlichen (nichtsdestoweniger abgeleisteten) ratenzahlungsjahre (66–49=17). wir gehen also von einem mindestalter von 560 – nein, die aktuellen 49 kommen auch noch dazu! – 609 jahren aus. und da reden wir jetzt noch gar nicht von zins und zinseszinsen.
für hernach wünschen wir der dame einen sorgenfreien lebensabend.