Drei Verdächtige sind gestern kurz nach einem Einbruch in eine Trafik in Floridsdorf (Wien) festgenommen werden. Sie wurden auch aufgrund des Covid-19-Maßnahmengesetzes angezeigt, da ein Einbruch keinen Ausnahmegrund für die Ausgangssperre darstellt.
orfon
Da wir gar so auf die Umsetzung des Rechts, unserem höchsten demokratischen Gut, aus sind, ist es an der Zeit, neue soziale Standards zu etablieren. Es ist Zeit für eine Pflichtversicherung (Versicherungspflicht) für Einbrecher. Dem folgend sollen hinkünftig Trafikanten u.dergl. ein blanko ausgestelltes Registrierformular für Einbrecher bereitliegen haben, ganz zuoberst in der Registrierkasse; mit Durchschlag, versteht sich. Darin trägt der Einbrecher (die einbrechende Person) den eben getätigten Umsatz ein (geschätzt; Aufwendungen können abgezogen werden) und kann so einigermaßen korrekt versicherungstechnisch, aber auch steuerlich erfasst werden.
Sämtliche Unterlagen müssen sieben Jahre aufbewahrt bleiben.
Merke: Da es sich beim Einbrechen um ein Freies Gewerbe handelt, kann eine Arbeitslosenunterstützung leider nicht gewährt werden.