trust in me

20. Mai 2006

Eine beträchtliche Anzahl jugendlich-männlicher bzw. jugendlich sich gebender männlicher Automobilisten in vornehmlich (jugendlich:) ursprünglich teuren, jetzt mit viel Liebe individuell aufgemascherlten schwarzen oder roten Vehikeln bzw. (altjugendlich:) tatsächlich große (finanzielle) Potenz andeutenden, oftmals breit- und hochgestellten, mit abgedunkelten Gläsern ausgestatteten Fahrzeugen hat es in der Tat so eilig, dass kein Gurt angelegt werden konnte, beim Anzünden der Zigarette und dem gleichzeitigen Hantieren mit dem Handy am Ohr kann halt nur mit den Knien gelenkt werden, oder es ist doch eine Hand frei, (erinnern wir uns an die in keiner Weise hierher gehörige Szene, wo dem Dude während des Fahrens der Joint zwischen die Schenkel fällt), jedenfalls Schauen geht sich leider nicht mehr aus.
Wie gesagt, Radeln in Wien, das schärft die Sinne, Aufmerksamkeit für dich und für alle jene, für die der Vertrauensgrundsatz* nicht gilt.
Für eine sachdienliche Kennzeichnung jener rollend-rempelnden Testosteronbomben könnte man den Herrn Verkehrsminister anregen, einen kreativen Wettbewerb veranstalten zu lassen, stelle ich mir vor.

The Dude
(The Dude)

*) Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 in der derzeit geltenden Fassung
§ 3 Vertrauensgrundsatz
(1) Jeder Straßenbenützer darf vertrauen, dass andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müsste annehmen, dass es sich um Kinder, Seh- oder Hörbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde, offensichtlich Körperbehinderte oder Gebrechliche oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Abs. 1 nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, dass eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.