Alle Teilnehmenden müssen sich künftig in den Präsenzveranstaltungen sitzplatzscharf registrieren (einbuchen) und zum Ende der Veranstaltungen in gleicher Weise wieder abmelden (ausbuchen), um die »besondere Rückverfolgbarkeit« nach § 2a der Corona-Schutzverordnung im Infektionsfall zu gewährleisten. Dies gilt für Studierende und für Dozierende.
TU Dortmund, Handreichung zum Präsenzbetrieb für das Wintersemester 2020/21
Studieren mit physischer Präsenz kann heutzutage so erregend sein!
Und erst das Lehren!