die beamten mussten einem der tobenden sogar eine fußfessel anlegen. (…) anschließend gab es eine anzeige auf freiem fuß.
kurier.at
strampelnden beinen kommen angelegte fußfessel nicht ungelegen, und es ist tobende. umgekehrt haben freie organe freie füße zu haben, um gefesselte tobende auf freiem fuß anzeigen zu können.
womit wir auch das aufgezeigt hätten.