Come to my shop!
Bewährte Einladegeste fliegender Händler (z.B. Cabo Verde)
Keine Konzerte: Rapper stellte auf Drogenhandel um
orfon
Sofern es sich um sog. legale Drogen handelt, sollte das – selbstverständlich unter Einhaltung der bekanntgemachten und wohlvertrauten Abstands- und Hygieneregeln – grundsätzlich möglich und auch erlaubt sein. Lediglich ist ab einem gewissen Jahresgesamtumsatz (Gesamtjahresumsatz?) darauf zu achten, dass Barzahlung nicht mehr möglich ist, und den Kassabon muss die Kunde bitteschön sowieso jedesmal an- und – bis zum völligen Verlassenhaben der Geschäftsstelle – mitnehmen. Das wird natürlich kein Problem sein.
Späterhin wird wieder gerappt werden, am Spielbein, und wie!