Klagenfurter Gemeinderat tagt in Fußballstadion
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Gehen wir, im Geiste, tagende Körperschaften anderer Städte und Länder durch, fragen wir uns, wie wohl eine adäquate Übertragung dieser weisen Klagenfurter Regelung geordneter Distanzerzeugung für willkürlich und spontan ausgewählte Orte und Länder aussehen könnte. Wir brauchen, generell, Wahrzeichen – obwohl sie sehr oft alles andere denn wahr zu nennen sind – man nehme etwa gleich die wunderliche Waidmannsdorfer Wellblechgarage. Es gilt: Wir brauchen Luft nach oben, damit der Sicherheitsabstand zwischen Schädel- und Raumdecke nicht unterschritten werde.
Der Gemeinderat von Syrakus kann im gemeindeeigenen griechischen Theater nur im Stehen tagen, leider darf man sich dort nämlich nicht auf die marmornen Sitzreihen setzen, obwohl sie seit der Antike gehalten haben – du setzt dich hin und wirst sofort von einem (schleifenlosen!) Ordner mit Trillerpfeiferl auf- und weggescheucht; immerhin, in Taormina ist’s leichter, dort besteht Hinsitzerlaubnis (Hinsetzerlaubnis?). Selbiges gilt für Lyon, sogar zweikämmrig. Carnuntum, Epidauros, Pompei, Segesta (etc.) wären auch bestens geeignet; es fehlen dort mittlerweile undalso gegenwärtig halt nur die zugehörigen Städte.
Innsbruck pilgere, wie dereinst, zum Bergisel.
Und Wien? Wien ist anders – oder war es zumindest bis zur Umstellung seiner Werbelinie vor einigen Jahren. Vorerst könnte man das Riesenrad zweckmäßig adaptieren (multipler Einkammergemeinderat), dieweil wir warten, bis das Parlament wieder zurück in seinem runderneuerten Gebäude ist und seine temporären parlamentarischen Schuhschachteln wieder abgebaut sind, dann ist wieder Platz am Heldenplatz!
So könnte es gehen.
[17.4.2020]