[…] die beamten fanden auch prompt schuhe, kleidung und kosmetika im wert von über 300 euro bei dem mann. er wurde auf freiem fuß angezeigt.
orfon
wenn sich einer widerrechtlich schuhe angeeignet hat und dann, sie haben wohl gedrückt (vom gewissen her, wollen wir ihm auf seinen besserungsweg als wunsch für eine positive prognose mitgeben), zum umtauschen zurückkommt (erinnern wir uns: der täter kehrt immer zum tatort zurück!), so lässt sich eine anzeige auf freiem fuß als durchaus adäquate (passende, angemessene) erstsanktion bezeichnen. vielleicht sogar mit freiem fuß, bloßfüßig, was für ein schönes, seltenes, mit zwei ßß ausgestattetes, österreichisches wort. (woher der unbeschuhte dieb kam, wurde nicht berichtet, weit kann der nicht her sein.)