wir wissen: der künstler, gar der jazz- oder rockmusikant, existiert on tour eo ipso nur temporär als einzelwesen, denn vor und nach jeder öffentlichen selbstentäußerung (gitarrenabfackeln, bühnentauchen,…) müht er sich damit ab, aus den adorantinnen (es sind stets deren mehrere, in jedem fall eine unzahl) die zu erhörende auszuwählen, um sie letztlich am besten doch alle gemeinsam zu erhören, jaja, sie sind oder waren zumindest samtundsonders rollige steine im elektrischen damenreich.
ganzundgarnicht anders ist es im nichtstadionfüllenden lokaleren musikbetrieb. jedoch, in den verträgen (einseitig, keine vertragskonvolute) steht stets, dass jedem herrn künstler ein einzelzimmer zuzuteilen sei, wofür der löbliche veranstalter aufzukommen habe. was nun tun?
(morgen enttarne ich diesen teasertext als schwüle spekulation, einzig und allein mit dem zweck, sehr simple einschlafversuchs- und quälende immerwiederaufwachgedanken zu kanalisieren, zugegeben: etwas umständlich.)
bettgeschichten (1)
8. Dezember 2008