Gericht: Schlägerei zwischen Köchen kein Arbeitsunfall
orfon
Köche, das lernen wir somit, können sich nicht nur mit Gerichten beschäftigen, es geht auch umgekehrt.
Weiters kann es auch passieren, dass man als Restaurantgast einen Arbeitsunfall vorgesetzt bekommt. Ob das dann wirklich so ist, müssten wiederum die Gerichte klären.
So gehen wir beständig im Kreis.
Seinerzeit, als es noch state-of-the-art war, sind wir selbstverständlich von der Mutter mit dem Kochlöffel gezüchtigt worden, eh nur, wenn es nötig war, und es hat uns nicht geschadet. Wenn ganz Arges zu vergelten war, dann geschah das mit dem – pathetischeren, aber weniger schmerzeffektiven – weidenen Teppichpracker. Einmal ist er ihr abgebrochen (der starre Holzlöffel, nicht der elastische Pracker), was aber nicht als Arbeitsunfall zu bezeichnen gewesen wäre, da ja Hausfrau und Erziehungspflichtige kein wirklicher Beruf ist, und es hat auch keiner geklagt. Gewimmert, ja, das schon; aber es hat uns nicht geschadet, damals, hat es geheißen, und wir haben immer gewusst, warum, entlang dieser Erkenntnisgrenze ist die Frage ›gesunde‹ oder ›schädliche‹ Watschn verlaufen, was Erziehung war und was Gewalt: Wir haben es doch selber so gewollt.