Häftling nutzte Ausgang für Einbruchstouren
orfon
Denken wir das ganze einfach einmal logisch durch: Ins Gefängnis einbrechen, das macht keiner, der einigermaßen bei Trost ist. Und bist du einmal drinnen, weißt du schnell, dass es da nichts zu holen gibt. Also musst du das Einbrechen, wenn du es – will nicht – muss! – machen musst, (weiterhin) draußen machen. Wenn du aber nicht gleich ausbrechen willst, um einbrechen gehen zu können, musst du eben einen Ausgang dafür nutzen; zu empfehlen ist, diesen (eigentlichen) Ausgangszweck aber nicht vorweg auf den Urlaubsschein zu schreiben. Merke jedoch: Ein Urlaubsschein kann das Gegenteil von einem Alibi sein.
Ich war einmal im Gefängnis, an einem Palmsonntag. Da gibt es wirklich nichts zu holen.