strenge Lehre

8. Oktober 2020

Alle Teilnehmenden müssen sich künftig in den Präsenzveranstaltungen sitzplatzscharf registrieren (einbuchen) und zum Ende der Veranstaltungen in gleicher Weise wieder abmelden (ausbuchen), um die »besondere Rückverfolgbarkeit« nach § 2a der Corona-Schutzverordnung im Infektionsfall zu gewährleisten. Dies gilt für Studierende und für Dozierende.
TU Dortmund, Handreichung zum Präsenzbetrieb für das Wintersemester 2020/21

Studieren mit physischer Präsenz kann heutzutage so erregend sein!

Und erst das Lehren!